Vollmacht
Den
Rechtsanwälten Franz Welbhoff, Roland Martensen und
Dr. Henning Andrees sowie Rechtsanwalt Christian Müller, Schuhstr. 18a, 23758 Oldenburg in Holstein Tel.: 04361/508380, Telefax 04361/5083828
wird
hiermit in Sachen
gegen
wegen
Vollmacht
erteilt.
Reg.-Nr.
1. zur Prozeßführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich
der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und
Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen
sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen
Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen
(§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der
Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung
auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur
Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und
anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträge nach
dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
insbesondere auch für das Betragsverfahren;
4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen
Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von
Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen
und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)
in Zusammenhang mit der oben unter "wegen ..." genannten
Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für
alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller
Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-,
Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-
und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das
Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu
bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf
sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch
Vergleich, Verzicht oder Anerkenntniszu erledigen, Geld, Wertsachen und
Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der
Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen
sowie Akteneinsicht zu nehmen.
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Ort, Datum Unterschrift